Sektproduzenten haben gegen die Schaumweinsteuer berechtigte Bedenken angemeldet. Das Bundesfinanzgericht hat nun in ihrem Sinne entschieden, weil es die Schaumweinsteuer für verfassungswidrig hält.
Werden Zimmer vermietet, so unterliegen die Einkünfte daraus bei Überschreiten der maßgeblichen Jahreseinkommensgrenzen der Einkommensteuerpflicht. Je nach Art und Umfang der Zimmervermietung ist dabei zu unterscheiden, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.
Statt einer pauschalen Einkünfteermittlung kann im Rahmen eines Vorteilhaftigkeitsvergleichs auch eine konkrete Ermittlung des Veräußerungsgewinns als günstigere Steuerbelastung bei Veräußerung eines umgewidmeten Grundstückes errechnet werden.
Bis 31.12.2015 kann der Gesetzgeber eine verfassungswidrige Bestimmung reparieren. Sollte die Frist ungenützt verstreichen, können ab 1.1.2016 auch Privatpersonen bzw. Unternehmer, die ihr Fahrzeug überwiegend privat nutzen, NoVA-Rückerstattungsanträge stellen, wenn sie das Fahrzeug ins Ausland verkaufen.
Bei der unentgeltlichen Überlassung eines betrieblichen PKWs von der GmbH an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, der zu mehr als 25% an der GmbH beteiligt ist, sind besondere Regelungen zu beachten.
Unter bestimmten Umständen mindert die laut Kaufvertrag abgegoltene Instandhaltungsrücklage den zu versteuernden Gewinn aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung.
Bei Dienstnehmern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, entfallen die Lohnnebenkosten in Form von Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ). Dies gilt auch für Geschäftsführer, die an der GmbH wesentlich beteiligt sind.
Im Arbeitszeitgesetz wird geregelt, dass grundsätzlich die tägliche Normalarbeitszeit acht Stunden und die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf.
Die Finanzverwaltung ist der Ansicht, dass die Aufgabe des Hauptwohnsitzes mit der Veräußerung oder spätestens ein Jahr nach der Veräußerung zu erfolgen hat, damit der Hauptwohnsitz des Veräußerers von der Immobilienertragsteuer ausgenommen ist. Das Bundesfinanzgericht hat aber auch schon anders entschieden.