Die Steuerreform 2015/16 bringt für die Grunderwerbsteuer Änderungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundvermögen und von gewerblichen Betrieben.
Für Unternehmer mit Jahresumsatz ab 15.000 und Barumsätzen über 7.500 besteht ab dem Jahr 2016 eine Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse.
Der Sachbezug von Neufahrzeugen soll zukünftig maximal 2% vom Brutto-Kaufpreis betragen (bisher 1,5%), wobei dieser mit einem Höchstbetrag von 960 pro Monat begrenzt ist.
Das mit 1.1.2016 in Kraft tretende Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz beinhaltet die Einrichtung einer Sozialbetrugsdatenbank und rigide Maßnahmen gegen Scheinfirmen.
Ab der Veranlagung 2016 können Verluste, die ab 2013 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt worden sind, ohne zeitliche Beschränkung gegen zukünftige Gewinne verrechnet werden.
Ein Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr kann nur noch bis 30. September gestellt werden.
Im KMU-Bereich sind auf Ebene der GmbH Verrechnungskonten in Form von Forderungen gegenüber dem Gesellschafter gängige Praxis. Diese Verrechnungskonten sind, sofern sie ein wesentliches Maß erreichen, auch häufig Thema im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Urlaubstage in Krankenstandstage umgewandelt werden. Dabei sind bestimmte Bedingungen vom Dienstnehmer zu erfüllen und vom Dienstgeber zu prüfen.
Generelle Aussagen zur Vorteilhaftigkeit einer Gastro-Pauschalierung im Vergleich zu einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung lassen sich nicht treffen. Sie sollten sich deshalb von uns eine Vergleichsrechnung erstellen lassen.
In Österreich wurde bei der Lieferung bestimmter Waren zwischen Unternehmern ab 1.1.2014 das Reverse-Charge-System eingeführt, wodurch der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet und diese an das Finanzamt abführen muss.
Mittels einer formal korrekten Selbstanzeige ist es möglich, unter Straffreiheit wieder in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings werden bei der Erstattung solcher Anzeigen oft wichtige Voraussetzungen außer Acht gelassen. Dies lässt die Selbstanzeige unwirksam werden und kann schlussendlich doch zu teuren Strafen führen.
Die aufgrund der geplanten Steuerreform unter Umständen wesentlich niedrigere Einkommensteuerbelastung kann dazu führen, dass für ein Unternehmen zukünftig die Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft im Vergleich zur GmbH vorteilhafter ist.
Inländische Unternehmer (nicht Private), die im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können sich die in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen. Innerhalb der EU ist der Antrag bis 30.9. des Folgejahres zu stellen.
Für Erbfälle in den EU-Mitgliedstaaten sind ab 17.8.2015 die Regelungen der neuen EU-Erbrechtsverordnung verbindlich. Ausgenommen sind lediglich Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich.